Mehr Mittel, mehr Möglichkeiten
Die Landeshauptstadt Hannover, der Evangelisch-lutherische Stadtkirchenverband Hannover und der Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover erneuern ihre Verträge über die Förderung der verbandseigenen Kindertagesstätten.
Personal-, Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin Rita Maria Rzyski, Superintendent Karl-Ludwig Schmidt, Vorsitzender des Kindertagesstättenausschusses des Stadtkirchenvorstandes und Propst Dr. Christian Wirz teilten mit, dass es nach offenen und respektvollen Verhandlungen gelungen ist, sich auf eine deutlich verbesserte Finanzierung der Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft zu einigen. Die nun unterzeichneten Verträge gelten rückwirkend vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 und lösen die Ende 2018 ausgelaufenen Vereinbarungen ab.
Die Verträge umfassen die 39 Einrichtungen des Evangelisch-lutherischen Stadtkirchenverbandes mit circa 2.945 Betreuungsplätzen und die neun Einrichtungen des Gesamtverbandes der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover mit 629 Betreuungsplätzen. Gemeinsam machen diese Plätze rund 13 Prozent der Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Hannover aus.
Erstmals haben beide Kirchenverbände gemeinsam mit der Stadt verhandelt eine Neuerung, die von allen Beteiligten als gewinnbringend empfunden wurde.
Ein weiteres Novum ist eine gemeinsame Präambel, die von den Vertragspartnerinnen gemeinsam entwickelt wurde. Die Präambel betont die gesetzliche Verpflichtung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, den die Vertragsparteien auf Augenhöhe gemeinsam erfüllen wollen und dessen finanzieller Rahmen im Vertrag abgebildet wird. Die Anerkennung eines jeden Kindes auf seine individuelle Entwicklung wird herausgestellt, ebenso der präventive Kinderschutz als zentrale Aufgabe benannt.
In beiden Verträgen wurden gleichlautend folgende Punkte neu geregelt:
1. Die Anerkennung der tatsächlichen Personalkosten einer Leitungskraft, statt wie im Altvertrag nur die anteiligen Kosten zu übernehmen. Erst- und Zweitkräfte wurden grundsätzlich auf Basis der aktuell gültigen Tarifverträge der Kirchen eingruppiert.
2. Die Refinanzierung der höheren Eingruppierung von Erzieher*innen im Erstkraftbereich in Erschwerniskindertagesstätten.
3. Die Refinanzierung von Vertretungskosten für pädagogisches Personal analog zu den bestehenden Regelungen für Kindertagesstätten in nicht-verbandlicher Trägerschaft.
4. Eine Anpassung beziehungsweise Erhöhung der Sachkosten und zusätzlich neu die Erstattung von Kosten für Hausmeister*innenleistungen.
In Bezug auf die Instandhaltungs- und Sanierungskosten für Gebäude bleibt der Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover bei den Regelungen des Altvertrages. Der Evangelisch-lutherische Stadtkirchenverband hat einen Sanierungsplan erstellt, der die Basis für die Bezuschussung durch die Stadt für Instandhaltungsmaßnahmen bildet. Dies stellt sicher, dass die verfügbaren Sanierungsgelder gezielt eingesetzt werden können. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen zahlt die Landeshauptstadt zukünftig für die sanierten Räume ein Nutzungsentgelt.
Wir stellen auf Grundlage dieser Verträge den beiden Kirchenverbänden zusammen zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich mehr als 5,5 Millionen Euro zur Verfügung, fasst Dezernentin Rzyski zusammen. Damit stärken wir die kirchlichen Träger als wichtige Partner in der Kinderbetreuung und verstärken unsere Anstrengungen, dem weiterhin steigenden Bedarf an qualitätsvoller Kinderbetreuung gerecht zu werden.
Der Stadtkirchenverband ist dankbar und freut sich über den neuen Vertrag, der es uns ermöglicht, die Arbeit der Kindertagesstätten in den Räumen der Kirche zu sehr viel besseren Konditionen als bisher zu begleiten. Insbesondere sind wir erleichtert über die Anerkennung anfallender Kosten im Vertretungsbereich und für die Erhaltung der Immobilien. Wir danken der Stadt Hannover für die fairen Verhandlungen und sind zuversichtlich, auch zukünftig eine hohe Qualität in der Arbeit mit den Kindern sichern zu können, so Superintendent Karl-Ludwig Schmidt zum Ergebnis der Verhandlungen.
Die Verhandlungen mit der Stadt waren von gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Das ist ein gutes Zeichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Hannover. Denn mit unseren Kindertagesstätten möchten wir dazu beitragen, dass Kinder sich wohl fühlen, ihre Fähigkeiten entdecken können und sich zu starken und wertbewussten Persönlichkeiten entwickeln, die mit sich selbst und mit anderen gut umgehen. Der neue Vertrag gibt uns dazu weitere Möglichkeiten. Dankbar bin ich, dass wir in guter ökumenischer Tradition die Verhandlungen gemeinsam mit dem evangelischen Stadtkirchenverband geführt haben, bilanziert Propst Dr. Christian Wirz.
Hier das Statement von Propst Christian Wirz im Wortlaut: <link fileadmin kkh dateien pressefotos statement_neue_vertra__ge_kitas_01.pdf download herunterladen der datei>KLICK
Landeshauptstadt vereinbart mit Stadtkirchenverband und Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden Verträge zur Kinderbetreuung
Die Landeshauptstadt Hannover, der Evangelisch-lutherische Stadtkirchenverband Hannover und der Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover erneuern ihre Verträge über die Förderung der verbandseigenen Kindertagesstätten.
Personal-, Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin Rita Maria Rzyski, Superintendent Karl-Ludwig Schmidt, Vorsitzender des Kindertagesstättenausschusses des Stadtkirchenvorstandes und Propst Dr. Christian Wirz teilten mit, dass es nach offenen und respektvollen Verhandlungen gelungen ist, sich auf eine deutlich verbesserte Finanzierung der Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft zu einigen. Die nun unterzeichneten Verträge gelten rückwirkendvom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 und lösen die Ende 2018 ausgelaufenen Vereinbarungen ab.
Die Verträge umfassen die 39 Einrichtungen des Evangelisch-lutherischen Stadtkirchenverbandes mit circa 2.945 Betreuungsplätzen und die neun Einrichtungen des Gesamtverbandes der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover mit 629 Betreuungsplätzen. Gemeinsam machen diese Plätze rund 13 Prozent der Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Hannover aus.
Erstmals haben beide Kirchenverbände gemeinsam mit der Stadt verhandelt eine Neuerung, die von allen Beteiligten als gewinnbringend empfunden wurde.
Ein weiteres Novum ist eine gemeinsame Präambel, die von den Vertragspartnerinnen gemeinsam entwickelt wurde. Die Präambel betont die gesetzliche Verpflichtung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, den die Vertragsparteien auf Augenhöhe gemeinsam erfüllen wollen und dessen finanzieller Rahmen im Vertrag abgebildet wird. Die Anerkennung eines jeden Kindes auf seine individuelle Entwicklung wird herausgestellt, ebenso der präventive Kinderschutz als zentrale Aufgabe benannt.
In beiden Verträgen wurden gleichlautend folgende Punkte neu geregelt:
Die Anerkennung der tatsächlichen Personalkosten einer Leitungskraft, statt wie im Altvertrag nur die anteiligen Kosten zu übernehmen. Erst- und Zweitkräfte wurden grundsätzlich auf Basis der aktuell gültigen Tarifverträge der Kirchen eingruppiert. Die Refinanzierung der höheren Eingruppierung von Erzieher*innen im Erstkraftbereich in Erschwerniskindertagesstätten. Die Refinanzierung von Vertretungskosten für pädagogisches Personal analog zu den bestehenden Regelungen für Kindertagesstätten in nicht-verbandlicher Trägerschaft. Eine Anpassung beziehungsweise Erhöhung der Sachkosten und zusätzlich neu die Erstattung von Kosten für Hausmeister*innenleistungen.
In Bezug auf die Instandhaltungs- und Sanierungskosten für Gebäude bleibt der Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover bei den Regelungen des Altvertrages. Der Evangelisch-lutherische Stadtkirchenverband hat einen Sanierungsplan erstellt, der die Basis für die Bezuschussung durch die Stadt für Instandhaltungsmaßnahmen bildet. Dies stellt sicher, dass die verfügbaren Sanierungsgelder gezielt eingesetzt werden können. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen zahlt die Landeshauptstadt zukünftig für die sanierten Räume ein Nutzungsentgelt.
Wir stellen auf Grundlage dieser Verträge den beiden Kirchenverbänden zusammen zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich mehr als 5,5 Millionen Euro zur Verfügung, fasst Dezernentin Rzyski zusammen. Damit stärken wir die kirchlichen Träger als wichtige Partner in der Kinderbetreuung und verstärken unsere Anstrengungen, dem weiterhin steigenden Bedarf an qualitätsvoller Kinderbetreuung gerecht zu werden.
Der Stadtkirchenverband ist dankbar und freut sich über den neuen Vertrag, der es uns ermöglicht, die Arbeit der Kindertagesstätten in den Räumen der Kirche zu sehr viel besseren Konditionen als bisher zu begleiten. Insbesondere sind wir erleichtert über die Anerkennung anfallender Kosten im Vertretungsbereich und für die Erhaltung der Immobilien. Wir danken der Stadt Hannover für die fairen Verhandlungen und sind zuversichtlich, auch zukünftig eine hohe Qualität in der Arbeit mit den Kindern sichern zu können, so Superintendent Karl-Ludwig Schmidt zum Ergebnis der Verhandlungen.
Die Verhandlungen mit der Stadt waren von gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Das ist ein gutes Zeichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Hannover. Denn mit unseren Kindertagesstätten möchten wir dazu beitragen, dass Kinder sich wohl fühlen, ihre Fähigkeiten entdecken können und sich zu starken und wertbewussten Persönlichkeiten entwickeln, die mit sich selbst und mit anderen gut umgehen. Der neue Vertrag gibt uns dazu weitere Möglichkeiten. Dankbar bin ich, dass wir in guter ökumenischer Tradition die Verhandlungen gemeinsam mit dem evangelischen Stadtkirchenverband geführt haben, bilanziert Propst Dr. Christian Wirz.
pkh